Die 10 goldenen Regeln
Nach einem unverschuldetem Unfall ist es zuerst einmal wichtig nicht die Nerven zu verlieren, sondern mit jemandem zu reden der sich mit dieser Situation auskennt und Ihnen hilft. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie folgende 10 Punkte nach einem Unfall unbedingt beachten:
Dem Geschädigten steht es
grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und
Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen.
Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten
bereits einen Sachverständigen bestellt hat oder schickt. Die Kosten für das
Sachverständigengutachten sind erstattungspflichtig. Sofern jedoch nur ein
so genannter Bagatellschaden vorliegt (Schadenhöhe liegt nicht höher als bis
700 €) dürfte als Schadensnachweis zumeist der Kostenvoranschlag
einer Fachwerkstatt ausreichen, Ihr Sachverständiger wird aber sicher gerne
unverbindlich einen Blick auf den Schaden werfen.
Die vollständige Beweissicherung
über Schadenumfang und Schadenhöhe gewährleistet, dass dem Geschädigten
die ihm zustehenden Schadenersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden.
Die Beweissicherung über die Schadenhöhe gewährleistet auch, dass der
Unfallschaden vollständig erkannt und ggf. beseitigt werden kann. Die
Beweissicherung über Schadenart und Umfang wird in vielen Fällen auch dann
benötigt, wenn es später Streit über den Schadenhergang oder Ärger über die
Reparaturdurchführung gibt.
Mit Hilfe des Gutachtens kann die unfallbedingte Ausfallzeit des
Fahrzeuges festgestellt werden, so dass Ersatzansprüche bezüglich Mietwagen
oder Nutzungsausfall-Entschädigung besser belegt werden können.
Benötigen Sie keinen Mietwagen und
Ihr Fahrzeug steht Ihnen unfallbedingt nicht zur Verfügung, können Sie statt
des Mietwagens Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Die Höhe richtet
sich nach dem jeweiligen Fahrzeugtyp. Die Eingruppierung des Fahrzeuges, nach
der sich die Höhe des Nutzungsausfalles richtet, kann durch einen
Kfz-Sachverständigen vorgenommen werden.
Seien Sie stets skeptisch, wenn
Ihnen insbesondere von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die
gesamte Abwicklung des Schadens angeboten wird. Bei dieser Schadenssteuerung
besteht vielfach das Risiko, dass der Schaden auch gegen Ihre Interessen
beseitigt wird, wie es nur die Versicherung für richtig hält. Durch dieses
so genannte Schadenmanagement werden Ihre unabhängigen Berater (Rechtsanwälte
und Kfz-Sachverständige) häufig ausgeschaltet, letztlich zum Nachteil des
Geschädigten. So hat auch der Verkehrsgerichtstag 1999 in Goslar
Schadenmanagement durch Versicherer eindeutig abgelehnt.